Schulanmeldung

Anmeldetermine für die zukünftigen

5. Klassen des Schuljahres 2025/2026

an der 55. Oberschule „Gottlieb Traugott Bienert“


Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen.

Da sich das Anmeldeverfahren mit Terminvergabe bewährt hat, möchten wir dieses auch für das Schuljahr 2025/2026 beibehalten.

Für die Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter der Ruf-Nr.: 0351 4718716. Nutzen Sie hierfür bitte vorrangig die Zeit von 7:30 bis 8:30 bzw. von 13:00 bis 14:00 Uhr.

Gern können Sie auch zum Tag der offenen Tür am 13. Januar 2025 in der Zeit von 16:30 bis 18:30 Uhr einen Termin für die Schulanmeldung vereinbaren.

Folgende Anmeldetermine stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Donnerstag, 20. und Dienstag, 25. Februar 2025 jeweils von 8:00 bis 13:00 Uhr und
  • Dienstag, 04. und Donnerstag, 06. März 2025 jeweils von 13:00 bis 17:30 Uhr

im Sekretariat unserer Schule, 1. Etage, rechts.

Nachfolgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:

  • Identitätsnachweis (Ausweis, Pass …) des anmeldenden Personensorgeberechtigten
  • Original der Bildungsempfehlung (rotes Siegel)
  • die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule (Kopien können auch durch uns angefertigt werden)
  • das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis des anzumeldenden Kindes
  • vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag im Original, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  • Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
  • medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogische Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.

Die Bildungsempfehlung und den Aufnahmeantrag erhält Ihr Kind mit der Halbjahresinformation von der Grundschule. Alternativ können Sie den Aufnahmeantrag auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice (externer Link) abrufen.

Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Der Bescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 16.05.2025.

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer aus-reichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle fehlender Aufnahmekapazität werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes, Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der SuS erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Zufallsprinzips (Losentscheid). Die Rangfolge des abschließend verwendeten Kriteriums ergibt sich wie folgt:

Die Vergabe der freien Schulplätze erfolgt ausschließlich über das Losverfahren.

 

Vor Beginn des Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Nichtaufnahme an unserer Schule eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie Ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Koos

Schulleiter

Schulleiterschreiben zum Download als PDF