Schulanmeldung

Anmeldetermine für die zukünftigen

5. Klassen des Schuljahres 2024/2025

an der 55. Oberschule „Gottlieb Traugott Bienert“


Sehr geehrte Eltern,

da sich das Anmeldeverfahren mit Terminvergabe bewährt hat, möchten wir dieses auch für das Schuljahr 2024/2025 beibehalten.

Für die Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter der Ruf-Nr.: 0351 4718716.

Nutzen Sie hierfür bitte vorrangig die Zeit von 7:30 bis 8:30 Uhr bzw.  von 13:00 bis 14:00 Uhr.

Gern können Sie auch zum Tag der offenen Tür am 22. Januar 2024 in der Zeit von 16:30 bis 18:30 Uhr einen Termin für die Schulanmeldung vereinbaren.

Folgende Anmeldetermine stehen Ihnen zur Verfügung:

In den Winterferien:

  • Mittwoch, 14.02.2024 von 8:00 bis 13:00 Uhr und
  • Mittwoch, 21.02.2024 von 8:00 bis 13:00 Uhr

In der Woche nach den Winterferien:

  • Dienstag, 27.02.2024 von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch, 28.02.2024 von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, 29.02.2024 von 14:00 bis 18:00 Uhr

im Sekretariat unserer Schule, 1. Etage, rechts.

Alle weiteren Informationen zum Schulaufnahmeverfahren entnehmen Sie bitte dem ab 19.01.2024 auf unserer Homepage unter „Schulanmeldung“ veröffentlichten Schulleiterbrief.

 


 

Nachfolgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:

  • Original der Bildungsempfehlung (rotes Siegel)
  • die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule (Kopien können auch durch uns angefertigt werden)
  • das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  • vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag im Original, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  • ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
  • ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogische Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie

(Kopien können auch durch uns angefertigt werden)

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.

Die Bildungsempfehlung und den Anmeldebogen erhält Ihr Kind mit der Halbjahresinformation von der Grundschule. Alternativ können Sie den Aufnahmeantrag auch unter:

  • https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119

auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.

 

Es werden nur die aktuellen Formulare des Aufnahmeantrages entgegengenommen (s. Muster).

Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

 

Der Bescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der SuS erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Zufallsprinzips (Losentscheid). Die Rangfolge des abschließend verwendeten Kriteriums ergibt sich wie folgt:

Die Vergabe der freien Schulplätze erfolgt ausschließlich über das Losverfahren.

Vor Beginn des Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Nichtaufnahme an unserer Schule eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie Ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.